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Gesetzlicher Unfallschutz

Gesetzlicher Unfallschutz für Studierende

Bei Aufnahme eines Studiums ist jeder Studierende gesetzlich beitragsfrei unfallversichert.

Im Auftrag der Universität bearbeitet das Studentenwerk alle Unfälle, für die die gesetzliche Unfallversicherung leistungspflichtig ist.

Wenden Sie sich an uns nach einem Unfall

  • innerhalb der Hochschule
  • auf dem direkten Weg zur Hochschule
  • innerhalb des Hochschulsports
  • bei einer Exkursion, im Ausland (nur bei Begleitung durch einen Hochschullehrer)

Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Bei Aufnahme eines Studiums ist jeder Studierende gesetzlich beitragsfrei unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare, bei sonstigen von der Hochschule durchgeführten Tätigkeiten wie  beispielsweise Ausflügen, Besichtigungen und anerkannten Arbeitsgemeinschaften, während des Besuchs von Bibliotheken, beim Hochschulsport, bei von den Hochschulen organisierten Exkursionen auch ins Ausland und bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung.

Unfallversicherung während eines Praktikums

Bei der Durchführung von Praktika besteht nur dann ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn diese im rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden.
Bei Praktika, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz könnte über die jeweilige Fachberufsgenossenschaft der Praktikantenstelle bestehen. Bei Praktika im Ausland besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.