Finanzierung
Wir handeln im Interesse aller Studierenden
Die Finanzierung des Studentenwerk Stuttgart
Hätten Sie es gewusst?
Das Studentenwerk Stuttgart finanziert sich aus eigenen Einnahmen (ca. 75 %), Studentenwerks-beiträgen (8 %), staatlichen Finanzhilfen (etwas über 7 %), sonstigen Zuschüssen (ca. 5 %) und (ca. 4 %) Aufwandserstattung für die BAföG-Bearbeitung.
Das Studentenwerk Stuttgart erstellt jährlich einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuches) für große Unternehmen. Dieser Jahresabschluss wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und vom Verwaltungsrat des Studentenwerk Stuttgart festgestellt.
Die Verwendung der Mittel wird regelmäßig durch die „Organe des Studentenwerk Stuttgart“, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und ggf. durch den Rechnungshof überwacht. Die Organe des Studentenwerk Stuttgart sind der Verwaltungsrat, die Vertreterversammlung und der Geschäftsführer. Über die Vertreterversammlung und den Verwaltungsrat können gewählte Studierende Einfluss nehmen und die Interessen der Studierendenschaft vertreten. Wenn auch Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu: studentenwerk@studentenwerk-stuttgart.de
Unseren sozialen Auftrag nehmen wir ausgesprochen ernst! Auch weiterhin geben wir unser bestes, um Ihnen eine gute soziale Infrastruktur für Ihr Studium zu bieten. Das bedeutet für Sie:
• Studentischer Wohnraum zu fairen Preisen
• Gesunde & ausgewogene Mahlzeiten – lecker und günstig
• Preiswerte Betreuung der Kinder von Studierenden
• Verschiedene kostenfreie Beratungsangebote für Studierende
• Zinslose Darlehen für studienbezogene Ausgaben
• Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung + private Unfallversicherung
Der Studentenwerksbeitrag
Warum Studentenwerksbeitrag*?
Der Beitrag zum Studentenwerk Stuttgart ist ein Solidarbeitrag. Jede/r einzelne Studierende zahlt pro Semester einen sehr geringen Beitrag und trägt somit sowohl zur anteiligen Grundfinanzierung der Leistungen des Studentenwerks als auch bedeutend zum sozialen Ausgleich bei, selbst dann, wenn sie/er selbst das Leistungsangebot ggf. nicht nutzen möchte oder auch kann (z. B. während eines Auslands- oder Urlaubssemesters).
Eine Rückerstattung des Beitrages ist lediglich in zwei Fällen möglich, und zwar bei frühzeitiger Exmatrikulation oder anteilig im Falle einer Schwerbehinderung. Wichtig: Hier sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen zu beachten, welche Sie der Beitragsordnung des Studentenwerk Stuttgart entnehmen können. Sie finden die Beitragsordnung hier auf unserer Homepage unter der Rubrik "Das SWS" > "Rechtliches" oder können ein Exemplar anfordern unter studentenwerk@studentenwerk-stuttgart.de oder 0711/9574-410.
Höhe & Zusammensetzung des Studentenwerksbeitrages
Der Studentenwerksbeitrag beträgt für Studierende aller Hochschulen ab dem Wintersemester 2011/2012 € 76,85.
Ausnahmen bilden derzeit noch die DHBW Stuttgart und die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Die Studierenden dieser beiden Hochschulen zahlen ab dem Wintersemester 2011/2012 pro Semester/Studienhalbjahr/Studienabschnitt einen Beitrag in Höhe von € 71,35.
Der vorgenannte Beitrag zum Studentenwerk Stuttgart setzt sich zusammen aus dem „reinen“ Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit € 37,20 pro Semester/Studienhalbjahr/ Studienabschnitt (bei der DHBW Stuttgart und der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg € 31,70) und dem Beitragsanteil zur Grundfinanzierung des VVS StudiTickets in Höhe von aktuell € 39,65. Dieser Beitragsanteil wird dem VVS (Verkehrsverbund Stuttgart) direkt weitergeleitet und kommt dem Studentenwerk Stuttgart selbst nicht zugute. Weitere Informationen zum VVS StudiTicket (Preise etc.) können Sie hier auf unserer Homepage unter der Rubrik "Service" > "StudiTicket" ersehen.
* Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung ist die Beitragsordnung in der jeweils gültigen Fassung, die gem. § 12 Abs. 2 i. Verb. m. § 6 Abs. 1 StWG (Studentenwerksgesetz) vom Verwaltungsrat des Studentenwerk Stuttgart erlassen wurde.Kontakt
-
- Telefon
- +49 711 9574-410
- E-Mail-Adresse
- studentenwerk@studentenwerk-stuttgart.de

