Datenschutzhinweise für die Benutzer der „Elektronischen Geldbörse“
Datenschutzhinweise für die Benutzer der „Elektronischen Geldbörse“
Zur verbesserten Lesbarkeit wird auf eine ausdrückliche Aufnahme beider Geschlechtervarianten im Text verzichtet. Hier sind sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.
Für das bargeldlose Bezahlen mit der elektronischen Geldbörse sind naturgemäß Daten erforderlich. Das Studentenwerk Stuttgart beachtet deshalb die Grundsätze des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
Das Studentenwerk Stuttgart verwendet nur die notwendigsten Informationen, um das Geldbörsen-Verfahren durchführen zu können. Die Daten werden für keinen anderen Zweck verwendet.
Welche Daten enthält die Chipkarte?
Das Studentenwerk ist zuständig für die „elektronische Geldbörse“, und deshalb stehen ihm nur folgende Daten zur Verfügung:
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die Seriennummer des Chips
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die Hochschulnummer
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der Subventionstatus des Inhabers (Studierender/Gast)
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der Gültigkeitszeitraum
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der verfügbare Betrag der „Geldbörse“
Der Chip der Karte enthält zwar weitere Daten, diese sind jedoch so verschlüsselt, dass sie für das Studentenwerk nicht erkennbar sind. Informationen über diese weiteren Daten erhalten Sie von Ihrer Hochschule.
Das Studentenwerk hat keine Möglichkeit, auf die Daten der Hochschule zuzugreifen!
Auf der Karte sind lesbare Daten aufgedruckt. Diese Informationen werden von den Geräten des Studentenwerks nicht erfasst und demzufolge nicht gespeichert oder sonstwie verwendet.
Aus der Sicht des Studentenwerks sind die Benutzer der Karte stets anonym, und wir können die Daten keiner bestimmten Person zuordnen.
Welche weiteren Daten verwendet das Studentenwerk Stuttgart für die Geldbörse?
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Nach jeder Einschreibung oder Rückmeldung erhält das Studentenwerk von der Universität die Seriennummern der Chipkarten, damit diese an den Validierungsstationen neu validiert werden können.
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Bei allen Kartenaufwertungen wird der Betrag gespeichert, um den sich das Guthaben erhöht.
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Bei Bezahlvorgängen wird der zu zahlende Betrag und der erworbene Artikel gespeichert.
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Bei Aufwertungen mit der EC-Karte wird die bezogene Bankverbindung gespeichert;
wird dies nicht gewünscht, kann die Baraufwertung genutzt werden. -
Bei einer Rückbelastung wird das Guthaben vermindert, die Karte gesperrt und dieser Vorgang gespeichert.
Die hier genannten Daten befinden sich nicht auf der Karte, sondern in den Hintergrundsystemen des Studentenwerks.
Wann und wo werden die Daten der Chipkarte verarbeitet?
Das Studentenwerk Stuttgart verarbeitet Chipkarten-Daten nur dann, wenn die Benutzer die Karte in ein Lesegerät einführen oder nahe an eine der berührungslosen Lesestationen oder Kassen heranführen (Die Reichweite des verwendeten Chips beträgt nur wenige Zentimeter).
Die Geräte geben den Benutzern stets einen Hinweis, wenn ein Arbeitsschritt durchgeführt wird. Das heißt, es gibt keine Transaktionen, die die Benutzer nicht wahrnehmen können.
Wie werden die Daten geschützt?
Die Nutzdaten auf dem Chip sind verschlüsselt, so dass Unbefugte keine näheren Informationen auslesen können. Es befinden sich ohnehin nur die notwendigsten Daten auf der Karte.
Die Daten der Hintergrundsysteme sind im Rechenzentrum des Studentenwerks gespeichert. Dort hat nur ein sehr kleiner Kreis von berechtigten Personen Zugang.
Der Transfer zwischen den Kassen, Aufwertern, Validierungsstationen und dem Rechenzentrum erfolgt verschlüsselt.
Wer hat Zugriff auf die Daten und an wen werden Daten weitergegeben?
Zugriff auf die gespeicherten Daten haben nur besonders befugte Beschäftigte des Studentenwerk Stuttgart, die in das Geldbörsen-Verfahren eingebunden sind. Andere Personen haben keinen Zugriff; auch die Hochschulen haben keinerlei Zugriff auf die Geldbörsen-Daten des Studentenwerks.
Bei der Aufwertung mit einer EC-Karte werden die für die Lastschrift notwendigen Daten über die Zahlungsverkehrs-Clearingstelle an die Bank des Karteninhabers weitergeleitet.
Darüber hinaus gibt das Studentenwerk Stuttgart keinerlei Daten weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig.
Wie lange werden die Geldbörsen-Daten gespeichert?
Die Daten auf der Chipkarte bleiben bis zur Vernichtung des Chips gespeichert.
Die Daten in den Hintergrundsystemen werden nur so lange gespeichert, wie sie benötigt werden. Das Studentenwerk Stuttgart unterliegt, wie alle anderen Unternehmen, der gesetzlichen Buchführungspflicht und muss Aufbewahrungsfristen einhalten. Deshalb müssen die Daten des Geldbörsen-Verfahrens 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten restlos gelöscht.
Welche besonderen Rechte können die Karteninhaber wahrnehmen?
Die Karteninhaber können sich jederzeit über den Stand ihres Guthabens auf der Karte informieren. Hierzu dienen die besonderen Lesestationen an den Info-Points.
Auch über Ihre Daten in den Hintergrundsystemen können Sie Auskunft erhalten, ebenso über die Technik der Chipkarten. Wenden Sie sich dazu an unsere Mitarbeiter im Info-Point, die Ihre Anfrage aufnehmen und weiterleiten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Verfahrensverzeichnis zu nehmen und bei gegebenem Anlass Daten berichtigen, sperren oder löschen zu lassen, der Datenverarbeitung generell zu widersprechen, und eventuell Schadensersatz zu fordern. Wenden Sie sich bei diesen besonderen Fragen bitte schriftlich an die Geschäftsführung des Studentenwerk Stuttgart, Rosenbergstraße 18, 70174 Stuttgart.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Datenschutz“.
Den Datenschutzbeauftragten des Studentenwerk Stuttgart erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: datenschutz@studentenwerk-stuttgart.de
Kontakt
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- Telefon
- +49 711 9574-410
- E-Mail-Adresse
- studentenwerk@studentenwerk-stuttgart.de

