17.03.2009
Änderungen für Studierende und ihre Eltern durch das Konjunkturpaket IIFolgende Änderungen gibt es durch das Konjunkturpaket II:
- steuerlicher Grundfreibetrag im Veranlagungszeitraum 2009: 7.834 Euro p.a., im Veranlagungszeitraum 2010: 8.004 Euro p.a.
- Für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein einmaliger Betrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. Dieser Betrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
- Änderung der GKV-Beitragssatzverordnung: Allgemeiner Beitragssatz 14,0 statt 14,6 Prozent; Ermäßigter Beitragssatz 13,4 statt 14,0 Prozent.
www.gesetze-im-internet.de/gkv-bsv/BJNR210900008.html
- Änderung der Regelsatzverordnung für minderjährige Kinder.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416)
www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0416.pdf (Nur-Lese-Version)


