BAföG | Auslandsstudium
BAföG beim Studium in anderen Ländern

Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Es ist also nicht möglich, die im Inland bestehende BAföG-Förderung einfach ins Ausland "mitzunehmen". Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung
zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Studentenwerke (www.das-neue-bafoeg.de / Adressen der zuständigen Ämter / Studium im Ausland).

Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist ein Studienjahr im Inland. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist danach das gesamte Studium
einschließlich Studienabschluss zu Inlandsbedingungen förderungsfähig.

Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semester gefördert werden. In der Regel zählt dann
maximal ein Jahr Auslandsausbildung nicht bei der
BAföG-Förderungshöchstdauer mit. Zusätzlich zur
Inlandsförderung (Zuschuss/ Darlehen) kann man 
beispielsweise Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU),
Studiengebühren, Reisekosten und
Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.

 

 

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