Höhe der Ausbildungsförderung

a) Auszubildende/r wohnt bei den Eltern monatlich 414,– €
b) Auszubildende/r wohnt nicht bei den Eltern monatlich 512,– €
Die Beträge nach a) + b) können sich erhöhen
- für die Krankenversicherung
(gesetzliche KV) um mtl. 54,– € - für die Krankenversicherung
(private KV ohne/mit Wahlleistungen) bis zu mtl. 54,– € - für die Pflegeversicherung um mtl. 10,– €
- und nach b) für die Miete um höchstens mtl. 72,– €
Somit ergibt dies für Auszubildende, die bei Ihren Eltern wohnen und selbst gesetzlich krankenversichert sind, eine Maximalförderung i.H.v. 478,- €.
Auszubildende, die NICHT bei Ihren Eltern wohnen und selbst gesetzlich krankenversichert sind, ergibt dies eine Maximalförderung i.H.v. 648,- €.
Antrag auf einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG
Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um mtl. 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt.
Fahrtkosten und Studiengebühren sowie Telefon- und Internetkosten werden nicht erstattet.


