BAföG | Förderbeträge
Höhe der Ausbildungsförderung

a) Auszubildende/r wohnt bei den Eltern  monatlich 414,– €

b) Auszubildende/r wohnt nicht bei den Eltern  monatlich 512,– €

Die Beträge nach a) + b) können sich erhöhen
  • für die Krankenversicherung
    (gesetzliche KV) um mtl. 54,– €
  • für die Krankenversicherung
    (private KV ohne/mit Wahlleistungen) bis zu mtl. 54,– €
  • für die Pflegeversicherung um mtl. 10,– €
  • und nach b) für die Miete um höchstens mtl. 72,– €

Somit ergibt dies für Auszubildende, die bei Ihren Eltern wohnen und selbst gesetzlich krankenversichert sind, eine Maximalförderung i.H.v. 478,- €.

Auszubildende, die NICHT bei Ihren Eltern wohnen und selbst gesetzlich krankenversichert sind, ergibt dies eine Maximalförderung i.H.v. 648,- €.


Antrag auf einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG

Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um mtl. 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt.


Fahrtkosten und Studiengebühren sowie Telefon- und Internetkosten werden nicht erstattet.

 

 

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