Darlehen & Versicherung | Unfallversicherung
Gesetzlicher Unfallschutz für Studierende

Bei Aufnahme eines Studiums ist jeder Studierende gesetzlich beitragsfrei unfallversichert.
Im Auftrag der Universität bearbeitet das Studentenwerk alle Unfälle, für die die gesetzliche Unfallversicherung leistungspflichtig ist.

Wenden Sie sich an uns nach einem Unfall
  • innerhalb der Hochschule
  • auf dem direkten Weg zur Hochschule
  • innerhalb des Hochschulsports
  • bei einer Exkursion, im Ausland (nur bei Begleitung durch einen Hochschullehrer)

 

 

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