Gastronomie
Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe
in Lebensmitteln


Wir kennzeichnen Speisen entsprechend der lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Die zugelassenen, kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe sind in unseren Speiseangeboten in Form von Kennziffern wie folgt kenntlich gemacht:

(1) mit Konservierungsstoff
(2) mit Farbstoff
(3) mit Antioxidationsmittel
(4) mit Geschmacksverstärker
(5) geschwefelt
(6) gewachst
(7) mit Phosphat
(8) mit Süßungsmittel
(9) enthält eine Phenylalaninquelle
(10) geschwärzt
(11) mit Curcumagewürz

Wir sind bemüht, den Einsatz von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen auf ein Mindestmaß zu beschränken.Gerne sind wir bereit, weitere Auskünfte zu erteilen, um unseren Gästen bei besonderen Ernährungsanforderungen behilflich zu sein. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an unseren Küchenleiter.

Das Studentenwerk Stuttgart verarbeitet in allen Mensen und Cafeterien keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Wir haben mit unseren Lieferanten die Vereinbarung, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht zur Erstellung unserer Speisen und deren "Vorprodukte" verwendet werden. Wir sind uns allerdings bewußt, dass eine absolute Gentechnik-Freiheit kaum garantiert werden kann, da die Kennzeichnungspflicht noch äußerst unzureichend ist.

 

 

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